Kommerzieller Ablauf & Transparenz

Der Erwerb von Kunstwerken sowie die Buchung musikalischer Darbietungen erfolgen in einem transparenten, privatrechtlichen Rahmen. Als freischaffender Urheber bietet Peter Weltner™ seinen Partnern und Kunden eine klare Grundlage für eine professionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

1. Vereinbarung & Auftrag

Jedes Projekt wird individuell abgestimmt. Nach Klärung des Leistungsumfangs erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung durch Peter Weltner™. Diese dokumentiert den vereinbarten Wertausgleich und dient als Basis für die Erbringung der künstlerischen Leistung.

2. Dokumentation des Wertausgleichs

Die Erstellung der Wertausgleichs-Aufstellung erfolgt durch den Urheber Peter Weltner™ als natürliche Person. Da für die angebotenen Leistungen keine Umsatzsteuerpflicht besteht, werden sämtliche Honorarsummen als Endbeträge ohne Ausweis von Mehrwertsteuer deklariert.

Hinweis für gewerbliche Kunden und Selbstständige:

3. Abwicklung & Zahlungswege

Der Wertausgleich erfolgt auf Basis gegenseitiger Vereinbarung. Zur Abwicklung im internationalen Wirtschaftsraum werden folgende Optionen angeboten:

4. Urheberrecht

Mit Erbringung des Wertausgleichs gehen die vereinbarten Nutzungsrechte oder das Eigentum auf den Besteller über. Die Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben gemäß internationalem Standard beim Schöpfer.



Wir freuen uns auf den kommenden „internationalen Handel”.
Im Gegensatz zum gegenwärtig global zusammenbrechenden Kommerz mit Fiat-Währungen, Banknoten, Anleihen usw. freuen wir uns auf den internationalen Handel mit echtem Geld und realen Vermögenswerten!
Verträge zwischen Menschen und nicht zwischen Rechtsfiktionen.