Jeglicher Austausch von künstlerischen Leistungen gegen materielle
Werte erfolgt auf privatrechtlicher Ebene. Vertragspartner für den
Wertausgleich ist das lebende Wesen, der Mann Klaus-Peter
Johann I. als Repräsentant der geschützten Zivilperson
Klaus-Peter Johann. Die künstlerische Darbietung erfolgt unter der
Bezeichnung Peter Weltner™.
Ausschluss der Einlassung:
Die Abwicklung von Handelsgeschäften stellt zu keinem Zeitpunkt eine
Identifikation mit einer staatlichen Personenfiktion dar. Der Handel
erfolgt ausschließlich unter Vorbehalt aller Rechte.
2. Abrechnung & Unternehmen
Für Unternehmen und gewerbliche Partner wird eine detaillierte Wertausgleichs-Aufstellung
erstellt. Da der Wertausgleich durch den lebenden Mann als natürliche
Person (völkerrechtlicher Status) erfolgt, wird keine Umsatzsteuer
ausgewiesen oder erhoben.
3. Bevorzugte Werte (Edelmetalle)
Im Sinne eines echten internationalen Handels wird der Austausch mit
realen Vermögenswerten bevorzugt. Hierbei gilt das Prinzip der
Angemessenheit:
Physisches Silber: Dient dem Wertausgleich bei
kleineren Einheiten und künstlerischen Einzelwerken (z. B. CDs, DVDs
oder Notenmaterial).
Physisches Gold: Wird bei Vereinbarungen mit
höherem Volumen als das bevorzugte Mittel gewählt, um einen effizienten
und transportablen Werttransfer zu gewährleisten.
Internationale Valuta: Ein Wertausgleich ist
nach Absprache auch in US-Dollar ($)
oder Britisches Pfund (£) möglich.
Technisches Hilfsmittel: Die Währung Euro wird lediglich als technisches
Hilfsmittel zur Abwicklung akzeptiert; die Nutzung von Bankwegen stellt
keine konkludente Annahme fremder Jurisdiktionen dar.
4. Urheberrecht
Mit Erbringung des vereinbarten Wertausgleichs gehen die vereinbarten
Nutzungsrechte oder das Eigentum auf den Besteller über. Die
Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben beim Schöpfer, dem lebenden
Mann Klaus-Peter Johann I.