Der Erwerb von Kunstwerken sowie die Buchung musikalischer
Darbietungen erfolgen in einem transparenten, privatrechtlichen Rahmen.
Als freischaffender Urheber bietet Peter
Weltner™ seinen Partnern und Kunden eine klare Grundlage für
eine professionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
1. Vereinbarung & Auftrag
Jedes Projekt wird individuell abgestimmt. Nach Klärung des
Leistungsumfangs erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung durch Peter Weltner™. Diese dokumentiert den
vereinbarten Wertausgleich und dient als Basis für die Erbringung der
künstlerischen Leistung.
2. Dokumentation des Wertausgleichs
Die Erstellung der Wertausgleichs-Aufstellung
erfolgt durch den Urheber Peter Weltner™
als natürliche Person. Da für die angebotenen Leistungen keine
Umsatzsteuerpflicht besteht, werden sämtliche Honorarsummen als
Endbeträge ohne Ausweis von Mehrwertsteuer deklariert.
Hinweis für gewerbliche Kunden und
Selbstständige:
Betriebsausgabenabzug: Die
Wertausgleichs-Aufstellung enthält alle für die Buchhaltung notwendigen
Angaben (Identifikation, Leistung, Datum, Betrag), um den Gesamtbetrag
als gewinnmindernde Betriebsausgabe
geltend zu machen.
Transparenz: Der vereinbarte Wert ist der
tatsächliche Zahlbetrag – es entstehen keine nachträglichen Belastungen
durch Steuern oder Abgaben.
3. Abwicklung & Zahlungswege
Der Wertausgleich erfolgt auf Basis gegenseitiger Vereinbarung. Zur
Abwicklung im internationalen Wirtschaftsraum werden folgende Optionen
angeboten:
Banktransfer: Die Nutzung von Bankwegen und der
Währung Euro erfolgt ausschließlich als
technisches Hilfsmittel zur Abwicklung und stellt keine konkludente
Annahme fremder Jurisdiktionen dar (Handeln unter Vorbehalt).
Internationale Valuta: Ein Wertausgleich ist
nach Absprache auch in US-Dollar ($)
oder Britisches Pfund (£) möglich.
Physischer Wertausgleich: Ein Ausgleich in bar
(gesetzliche Zahlungsmittel) oder durch alternative Werte (z.B.
Edelmetalle) ist nach vorheriger Abstimmung am Domizil möglich.
4. Urheberrecht
Mit Erbringung des Wertausgleichs gehen die vereinbarten
Nutzungsrechte oder das Eigentum auf den Besteller über. Die
Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben gemäß internationalem Standard
beim Schöpfer.
Wir freuen uns auf den
kommenden „internationalen Handel”.
Im Gegensatz zum gegenwärtig global
zusammenbrechenden Kommerz mit
Fiat-Währungen, Banknoten, Anleihen usw. freuen wir uns auf den
internationalen Handel mit echtem Geld und realen Vermögenswerten!
Verträge zwischen Menschen und nicht zwischen
Rechtsfiktionen.