Künstlerische Kooperation

Ein musikalisches Werk entfaltet seine volle Kraft oft durch das Zusammenspiel verschiedener Talente. Damit diese Gemeinschaftsarbeit in einem Geist der Freiheit und ohne äußere Fremdbestimmung stattfinden kann, bedarf es einer klaren Verständigung über den Status der Beteiligten.

Bei Projekten, die unter Beteiligung weiterer Musiker (Gastmusiker, Instrumentalisten) realisiert werden, gelten folgende Grundsätze der Eigenverantwortung und der völkerrechtlichen Subjektivität.

1. Status der Projektbeteiligten

Alle im Rahmen eines Projekts hinzugezogenen Musiker handeln als eigenständige, freischaffende Schöpfer. Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein sozialversicherungspflichtiges oder gewerbliches Abhängigkeitsverhältnis zu Peter Weltner™. Jeder Beteiligte ist für seinen eigenen Rechtsstand und seine soziale Absicherung selbst verantwortlich.

2. Interner Wertausgleich

Der Wertausgleich zwischen den Beteiligten erfolgt im Wege der privatrechtlichen Verteilung der Projekthonorare. Peter Weltner™ agiert hierbei lediglich als treuhänderischer Koordinator der Mittel. Die Weitergabe von Honoraranteilen an Mitwirkende ist ein reiner Ausgleich für die erbrachte künstlerische Energie.

Rechtlicher Hinweis: Die Kooperation erfolgt auf Basis des Naturrechts. Forderungen Dritter (z.B. Künstlersozialkasse oder sonstige Verwaltungskörperschaften) an das Projekt werden mangels vertraglicher Grundlage sowie aufgrund des völkerrechtlichen Schutzstatus der Beteiligten zurückgewiesen.

3. Haftung & Versicherung

Jeder Musiker haftet für sein eigenes Handeln sowie für sein eingebrachtes Instrumentarium selbst. Eine konkludente Haftungsübernahme durch den Projektkoordinator wird ausgeschlossen.