Bei Projekten, die unter Beteiligung weiterer Musiker (Gastmusiker, Instrumentalisten) realisiert werden, gelten folgende Grundsätze der Eigenverantwortung und der völkerrechtlichen Subjektivität.
Alle im Rahmen eines Projekts hinzugezogenen Musiker handeln als eigenständige, freischaffende Schöpfer. Es besteht zu keinem Zeitpunkt ein sozialversicherungspflichtiges oder gewerbliches Abhängigkeitsverhältnis zu Peter Weltner™. Jeder Beteiligte ist für seinen eigenen Rechtsstand und seine soziale Absicherung selbst verantwortlich.
Der Wertausgleich zwischen den Beteiligten erfolgt im Wege der privatrechtlichen Verteilung der Projekthonorare. Peter Weltner™ agiert hierbei lediglich als treuhänderischer Koordinator der Mittel. Die Weitergabe von Honoraranteilen an Mitwirkende ist ein reiner Ausgleich für die erbrachte künstlerische Energie.
Jeder Musiker haftet für sein eigenes Handeln sowie für sein eingebrachtes Instrumentarium selbst. Eine konkludente Haftungsübernahme durch den Projektkoordinator wird ausgeschlossen.